Urlaubsfahrt mit dem Dienstwagen: Was Sie wissen sollten

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Vor dem Sommerurlaub sollten Besitzer von Dienstwagen, die auch privat genutzt werden dürfen, sich über die rechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen mit ihrem Arbeitgeber informieren. LeasePlan hat in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Dr. Christoph Hartleb eine 6-Punkte-Checkliste erstellt, die Arbeitnehmern dabei hilft, ihre Urlaubsfahrt optimal vorzubereiten. Dieser Artikel gibt eine ausführliche Beschreibung der wichtigsten Punkte dieser Checkliste.

Dienstwagen im Urlaub: Was ist erlaubt und was nicht?

Bevor Arbeitnehmer in den Urlaub starten, sollten sie die Vereinbarungen mit ihrem Arbeitgeber über die Nutzung des Dienstwagens überprüfen. Es ist möglich, dass es Einschränkungen gibt, zum Beispiel bezüglich der Fahrerlaubnis von Kindern oder bestimmter Alters- und Erfahrungsanforderungen für Fahrer. Es ist wichtig, diese Regelungen zu kennen, um mögliche Probleme oder Konflikte zu vermeiden.

Sorgfältige Vorbereitung: Zustand des Fahrzeugs vor Reiseantritt

Vor dem Beginn der Reise ist es wichtig, den Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen. Dies gilt nicht nur für die in Deutschland geltenden Vorgaben, sondern auch für die gesetzlichen Bestimmungen im Ausland. Eine gründliche Überprüfung stellt sicher, dass das Fahrzeug den erforderlichen Standards entspricht und mögliche Probleme vermieden werden.

Sicherheitsausrüstung im Ausland: Vorausschauende Recherche für eine sorgenfreie Reise

Um rechtliche Konsequenzen im Ausland zu vermeiden, sollten Sie sich vor der Reise über die spezifischen Sicherheitsanforderungen informieren. In einigen Ländern müssen Sie zum Beispiel Warnwesten oder Feuerlöscher im Fahrzeug mitführen, um Bußgelder zu verhindern.

Sicherheit im Ausland: Versicherungsbedingungen für den Dienstwagen prüfen

Eine Vollkaskoversicherung kann bei der Nutzung des Dienstwagens im Urlaubsland zusätzliche Sicherheit bieten.

Autounfall im Ausland: Internationaler Unfallbericht als praktisches Hilfsmittel

Damit im Falle eines Autounfalls im Ausland die Schadensabwicklung reibungslos verläuft, sollten Reisende die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr immer griffbereit haben. In einigen Ländern besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung, diese Karte mitzuführen. Zusätzlich empfiehlt es sich, einen europäischen Unfallbericht herunterzuladen und während der Reise mitzuführen, um im Ernstfall alle notwendigen Informationen schnell zur Hand zu haben.

Überprüfung der Zahlungsmodalitäten für Betriebsmittel im Urlaub

Es empfiehlt sich, dass Arbeitnehmer vor ihrer Urlaubsreise klären, ob sie die ihnen zur Verfügung gestellte Tank- oder Ladekarte auch während des Urlaubs benutzen dürfen. Es können Einschränkungen bezüglich der Zahlung von Betriebsmitteln wie Kraftstoff, Strom oder anderen bestehen.

Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass die unerlaubte Nutzung des Dienstwagens zu Konsequenzen führen kann, wie zum Beispiel eine Kürzung der Privatnutzung oder sogar eine Kündigung.

Sicher und legal: Dienstwagen im Sommerurlaub richtig nutzen

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